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Wissenswertes - Archiv

Die Neuen Roten Listen – kein Grund zur Freude

Biodiversität und Vielfalt ist in aller Munde und dennoch werden die Listen bedrohter und ausgestorbener Arten immer länger. Festgehalten werden diese Umstände in den Roten Listen. Da nur geschützt werden kann, was vorher als bedroht erkannt wurde, werden seit Jahrzehnten Listen erstellt, in denen Länder und Regionen die dort heimischen Arten und die Entwicklung ihrer Vorkommen beschreiben. In Deutschland erschienen 1951, 1966 und 1967 erste kommentierte Verzeichnisse gefährdeter Pflanzen- und Vogelarten. Sie enthielten bereits Hinweise für Schutzmaßnahmen. Die erste richtige Rote Liste gefährdeter Arten erschien 1971 und konzentrierte sich auf Vogelarten.
1974 erschien die erste Rote Liste der Blütenpflanzen. 1977 wurde die erste Rote Liste der Tiere und Pflanzen der Bundesrepublik Deutschland als Sammelwerk publiziert.
Rote Listen sind also Verzeichnisse der gefährdeten, verschollen und ausgestorbenen Tier- und Pflanzenarten, Artengesellschaften. Mittlerweile gibt es auch Rote Listen für Biotoptypen oder Landschaften.

Neben einer nationalen Roten Liste, die vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn herausgegeben wird, gibt es in Deutschland eigene Rote Listen in jedem Bundesland, die von den jeweiligen für Umwelt- und Naturschutz zuständigen Ministerien oder Landesbehörden herausgegeben werden.

Bei der Erarbeitung neuer und der Überarbeitung der bestehenden Roten Listen helfen viele Experten mit, häufig ehrenamtlich. Auch wir von Naturschutz Berlin-Malchow haben unseren Teil für die neuen Roten Listen Berlins beigetragen. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung haben die Artenschutzexpertinnen Frau Beate Schonert und Frau Beate Kitzmann maßgeblich an der Aktualisierung der Roten Listen der Lurche und Reptilien mitgewirkt. In ganz Berlin haben sie nach Nachweisen für die in Berlin heimischen Lurche und Reptilien gesucht, sie akribisch gezählt und die Ergebnisse ausgewertet. Die Zusammenfassung dieser beiden Roten Listen finden Sie am Ende dieses Textes.

Alle aktuellen Roten Listen des Landes Berlin finden sie online zum Nachlesen hier.

In Deutschland und den meisten Ländern sind sie jedoch – anders als zum Beispiel in der Schweiz – nicht rechtswirksam. Nach dem Grundsatz Gefährdung heißt nicht Schutz haben die Roten Listen in Deutschland lediglich den Status von Sachverständigengutachten, sie dienen dem Gesetzgeber und den Behörden als Informationsquelle. Dennoch sind und bleiben Rote Listen ein wichtiges Mittel des Umweltschutzes, da sie öffentlichkeitswirksam informieren und allgemein anerkannt sind. Sie sind eine bedeutende Entscheidungshilfe und der Hilferuf des Naturschutzes.

Bei den Lurchen (Rote Liste Lurche) wurden 13 in Berlin heimische Amphibienarten bewertetet. Eine weitere Art, der Bergmolch, ist in Berlin nicht heimisch und wurde daher nicht bewertet. Nahezu alle Arten zeigen Rückgänge im kurzfristigen und langfristigen Bestandstrend. Zwei Arten gelten in Berlin als verschollen. Die Rotbauchunke und die Kreuzkröte wurden als "vom Aussterben bedroht" eingestuft. Im Vergleich zur vorhergehenden Roten Liste haben sieben Arten ihre Einstufung beibehalten, während bei vier Arten eine Heraufstufung erfolgte. Zwar wurde die Knoblauchkröte herabgestuft, aber diese Einstufung spiegelt nicht den realen Trend in der Bestandsentwicklung wider, sondern ist der veränderten Bewertungsmethodik geschuldet. Trotz lokaler Erfolge im Amphibienschutz gehört diese Wirbeltierklasse in Berlin weiterhin zu den im hohen Maße bedrohten Tiergruppen.

In Berlin kommen aktuell sechs Reptilienarten (Rote Liste Reptilien) vor, eine weitere heimische Art, die Europäische Sumpfschildkröte, gilt als ausgestorben. Die scheinbaren Bestandsveränderungen im Vergleich zu vorangegangenen Listen beruhen teilweise auf der hier verwendeten Bewertungsmethodik des Bundesamtes für Naturschutz. Sie entsprechen nur teilweise den realen Bestandsveränderungen. Erfreulich ist, dass die in der letzten Roten Liste als "ausgestorben" bewertete Kreuzotter auf Berliner Gebiet wiederentdeckt werden konnte. Sie wird jetzt "als vom Aussterben bedroht" geführt. Für eine weitere Schlangenart, die Schlingnatter, liegen so wenige Daten vor, dass sie nicht bewertet werden konnte. Die Waldeidechse wurde gegenüber der vorhergehenden Roten Liste in eine höhere Gefährdungskategorie eingestuft, während die anderen drei Arten, in der Liste von 2005 noch als "gefährdet" geführt, jetzt in die Vorwarnliste überführt wurden. Bei fast allen Arten halten die (zum Teil deutlichen) Bestandsrückgänge an und die Einstufung in die Vorwarnliste erfolgte vor allem, weil diese Arten noch an vielen Orten nachgewiesen werden konnten, allerdings in sehr geringer Tierzahl.

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Wissenswertes - Archiv

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    Grün braucht Beteiligung

    Der Senat hat im August 2018 beschlossen, eine Charta für das Berliner Stadtgrün zu erstellen. Noch bis zum 23.11.2018 kann man sich in der ersten Phase daran beteiligen. Die zweite Phase folgt im Frühjahr 2019. Hier ist der Link dazu: https://mein.berlin.de/projects/erarbeitung-einer-charta-fur-das-berliner-stadtgru/

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    Am 13. September 2017 fand unsere Umweltbildungskonferenz Zurück zu den Wurzeln?! in Kooperation mit dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf statt. Nun sind die wichtigsten Inhalte und Eindrücke in einer Dokumentation zusammen gefasst.

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Anschrift des Vereins:

Naturschutz Malchow

Dorfstraße 35 • 13051 Berlin

Telefon: (030) 92 79 98 30
Fax:      (030) 92 79 98 31

E-Mail: info@naturschutz-malchow.de

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