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Wissenswertes - Archiv

Wir retten Bedrohtes

Vielen ist bekannt, dass es Rote Listen für bedrohte Arten gibt. Ebenso bekannt ist, dass auch einheimische Tier- und Pflanzenarten, ja sogar Pilze betroffen sind.

Die Wenigsten haben aber vermutlich bisher davon gehört, dass es bereits seit 1994 auch eine Rote Liste für bedrohte Biotoptypen gibt. Biotop leitet sich von den griechischen Worten für Leben und Ort ab und bezeichnet einen bestimmten Raum einer Lebensgemeinschaft in einem Gebiet, kurz einen Lebensraum.

In Deutschland werden insgesamt 863 verschiedene Biotop-/Lebensraumtypen unterschieden. Eine Übersicht finden Sie hier

Die dritte überarbeitete Version dieser Roten Liste wurde im Sommer 2017 veröffentlicht. Neu ist, dass neben der langfristigen Gefährdung (Entspricht dem Rote Liste Status älterer Versionen) auch die Entwicklungstendenz (die sich am Trend der letzten zehn Jahre und einer Prognose für die nächsten zehn Jahre orientiert) und die Seltenheit eines jeden Biotoptyps zu einem „Rote Liste Status“ zusammengeführt wird. Dieser bildet dadurch auch das Verlustrisiko ab, also das Risiko, dass diese Lebensräume in Deutschland vollständig verschwinden.
Nur ein knappes Viertel (24,7%) der Biotoptypen in Deutschland gelten noch als ungefährdet.

Knapp zwei Drittel (63,6%) der noch in Deutschland vorkommenden Biotoptypen weisen eine, wenn auch unterschiedlich hohe, Gesamtgefährdung und ein damit verbundenes Verlustrisiko auf. Dabei wird jeder dritte (33,7%) gefährdete Biotoptyp als von vollständiger Vernichtung bedroht eingestuft.

 Besonders bedroht sind die verschiedenen Formen des Grünlands. Dazu zählen die Streuobst-Biotoptypen, die alle als „von vollständiger Vernichtung bedroht“ eingestuft wurden. Sie sind stark von der Zurückdrängung der vielfältigen Kulturlandschaften durch zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft, Infrastrukturprojekte und Siedlungsbau betroffen.

Unter ‚Streuobst‘ werden drei Biotoptypen zusammengefasst:

Wohl am bekanntesten sind die Streuobstwiesen, bei denen meist hochstämmige Obstbäume in großen Abständen auf Wiesen gepflanzt werden. Charakteristisch ist eine bunte Vielfalt an Obstarten und eine gemischte Altersstruktur. Streuobstwiesen sind daher „Hot spots der Biodiversität in West- und Mitteleuropa“. Dieser Lebensraum wurde bereits 2006 in der Roten Liste als „2 = stark gefährdet“ eingestuft. Die Entwicklungstendenz wird aktuell als negativ eingeschätzt. In vielen Regionen werden die bunten Streuobstwiesen durch monotone, intensiv bewirtschaftete Plantagen ersetzt. Aktuell gelten die Streuobstwiesen noch nicht als „selten“, lautet die Gesamteinstufung „1-2 = stark gefährdet bis von vollständiger Vernichtung bedroht“.

Weniger verbreitet und bekannt sind Streuobstäcker. Statt als Wiese wird der Raum zwischen den Obstbäumen als Acker oder zum Gemüseanbau genutzt. Sie wurden 2006 ebenfalls als „stark gefährdet = 2 “ eingestuft. Bei der Einordnung 2017 ergibt sich bei Beachtung der drei o.g. Aspekte eine Gesamteinstufung von „1! = akut von vollständiger Vernichtung bedroht“.   

Obstbaumalleen/Einzeln stehende (Hochstamm-)Obstbäume wurden 2006 gemeinsam mit anderen aus Baumreihen und Einzelbäumen bestehenden Biotoptypen der Kategorie „2 = stark gefährdet“ zugeordnet. Für 2017 wurden diese Gruppen nur gemeinsam eingestuft. Sie gelten als „3=gefährdet“ mit als „negativ“ eingeschätzter Entwicklungstendenz.

Weitere Zahlen und Fakten zum Streuobst gibt es auf dieser Seite vom NABU.

Mit dem Verlust von Biotopen und damit von Lebensräumen geht oft auch ein unwiederbringlicher Verlust an Artenvielfalt einher. Die Folgen dieser Entwicklung lassen sich auch am dramatischen Rückgang der Feldvögel, wie Feldlerche, Braunkehlchen oder Kiebitz und der Insektenvielfalt in der Agrarlandschaft ablesen.

Laut Bundesamt für Naturschutz besteht angesichts des drohenden Verlusts dringender Handlungsbedarf. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist dabei die diskutierte Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik und damit verbunden der EU-Agrarförderung.

Statt auf Impulse auf der Politik oder neue Gesetze zu warten, haben wir bei Naturschutz Berlin-Malchow Initiative ergriffen und setzten uns aktiv für den Erhalt von alten Streuobstwiesen ein, um diese vor der Vernichtung zu bewahren. Auch neue Streuobstwiesen werden von uns angelegt und genutzt, denn nur die langfristige Bewirtschaftung der Flächen und damit die Pflege der Bäume sichern auch ihren Erhalt. Die frisch erschienene Rote Liste bestärkt uns darin. Durch Baumpatenprojekte, vom Apfel zum Saft – Veranstaltungen mit Schulen und vielen weiteren Angeboten rund um das Thema Streuobst, wecken wir die Neugierde. Denn auch bei Biotopen gilt: Nur was man kennt, kann man auch schützen.

Geschichte der Roten Liste

Die erste Internationale Rote Liste (damals ‚Red Data Book‘) wurde vom IUCN 1962 herausgegeben. Sie wurde von unter anderem von S. Boyle, Sir P. Scott, B. Grzimek erarbeitet. Die Roten Listen der IUCN werden in unregelmäßigen Abständen (mindestens zweimal jährlich) aktualisiert und fortgeschrieben. Die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuelle Rote Liste ist über die Website der IUCN abrufbar.

In Deutschland wurden bereits 1951, 1966 und 1967erste kommentierte Verzeichnisse gefährdeter Pflanzen- und Vogelarten veröffentlicht, die als Vorläufer der Roten Listen gefährdeter Arten gelten können. Diese enthielten auch Schutzanweisungen.

Die erste als solche bezeichnete Rote Liste wurde 1971 in Deutschland veröffentlicht. Sie enthielt nur eine Übersicht über bedrohte Vogelarten. 1974 erschien die erste Rote Liste für Blütenpflanzen und 1977 wurde die erste Rote Liste für Tiere und Pflanzen der Bundesrepublik als Sammelwerk publiziert.

Heute wird in Deutschland sowohl für die nationalen Roten Listen als auch für die regionalen Roten Listen der Bundesländer ein Erscheinen im Abstand von etwa zehn Jahren angestrebt. Eine Ausnahme bildet die Rote Liste für Brutvögel, bei der eine Aktualisierung im Abstand von fünf Jahren angestrebt wird. Eine Aufstellung der jeweils aktuellen nationalen Roten Liste findet sich auf der Website des Bundesamts für Naturschutz.

 

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Naturschutz Malchow

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Telefon: (030) 92 79 98 30
Fax:      (030) 92 79 98 31

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